wiese11 GmbH
Gabriela Scherrer Vollenweider MSc
Praxis Psychotherapie_Psychotraumatologie_Supervision
Eidg. Psychologische Psychotherapeutin ASP/VOPT_ MSc Psychotherapeutische Psychologin_DAS Psychotraumatologie UZH_
MAS/DAS Musik-Psychotherapie_DAS Supervision_
Tel.: 077 414 10 64 (Bitte vorgängig Telefontermine über Mail gabriela.scherrer@asp-hin.ch vereinbaren.)
Praxisbewilligungen der Kantone St. Gallen und Zürich_ OKP Zulassung, ZSR Nr I 660 417, GLN 760 100 160 8801
NOTFALL:
Notfallnummern: Psychiatrie Zentrum Uznach/Rapperswil 058 178 76 11, Klinik St. Pirminsberg Pfäfers: 058 178 66 66,
Kriseninterventionszentrum St. Gallen 057 178 54 44 , Notruf/Sanität Tel 144, Polizei Tel 117, Spital Linth 055 285 41 11
Konditionen
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Kostenübernahme für Psychotherapie
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Grundversicherung
Seit dem 01.07.2022 übernimmt die Grundversicherung gemäss AOM (Anordnungsmodell) die Kosten für Psychologische Psychotherapie (exklusive Selbstbehalt/Franchise Ihrer Krankenkassenpolice).
Dazu braucht es eine Anordnung Ihres (Haus)Arztes für vorerst 15 Sitzungen. Eine Verlängerung kann danach erwirkt werden. Tarif gemäss PsyTAR (aktuell Taxpunkt CHF 2.58/Min).
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Sitzungen
Pychotherapiesitzungen dauern im Einzelsetting (inkl. Erstgespräch) in der Regel 50-60 Minuten.
Dazu kommt eine Vor- und Nachbereitungszeit der Sitzung.
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Zusätzliche Leistungen in Abwesenheit wie
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das Verfassen von Berichten
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Lesen von überweisenden Berichten
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Telefonate/Mails von therapeutischem Charakter
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Besprechungenmit Drittpersonen (mit ihrem Einverständnis)
werden nach Zeitaufwand verrechnet.
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Absage/Verschiebung von Terminen
Die vereinbarten Termine sind verbindlich.
Versäumte oder verspätet abgemeldete Sitzungen werden von den Krankenkassen nicht übernommen und werden vollumfänglich verrechnet.
Dies gilt auch für andere Kostenträger.
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Ich bitte Sie, Termine, die aus irgendwelchen Gründen nicht eingehalten werden können, 48 Stunden vorher zu verschieben oder abzusagen (per Mail, Sprachnachricht, SMS oder Telefonanruf).
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Invalidenversicherung
Ich verfüge über die IV-Anerkennung und auf Antrag des überweisenden Arztes stellt die Sozialversicherungsanstalt des jeweiligen Wohnkantons eine Kostengutsprache. Der Klient ist abgesichert und hat keine finanzielle Belastung. Die Rechnungsstellung geht direkt an die entsprechende IV-Stelle (Sozialversicherung). Eine Kopie der Rechnung wird Ihnen per Mail zugestellt.
IV-Tarif: CHF 35.50/angefangene 15 Minuten, dazu braucht es eine Kostengutsprache der IV.
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Weitere Leistungsträger
Bei traumatischen Erfahrungen ist abzuklären, ob die Opferhilfe des jeweiligen Kantons eine Kostenbeteiligung subsidiär übernimmt.
Bei Unfall kann die Unfallversicherung eine Kostengutsprache erteilen. Es ist ratsam dies vor Therapiebeginn abzuklären.
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Private Finanzierung
Selbstverständlich können Sie die psychologisch psychotherapeutischen Leistungen auch selbst tragen. Es gelten die Tarife gemäss PsyTAR.
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